Führerscheinklasse: Klasse AM | Fahrschule Rainer Lange
Information zur Klasse AM
Was Du alles über den Roller-Führerscheinerwerb wissen solltest:
Das Mindestalter zum Erwerb der Führerscheinklasse AM beträgt 16 Jahre.
Ein Sehtest ist erforderlich.
Die Teilnahme an dem "lebensrettenden Sofortmaßnahmenkurs" ist erforderlich.
In der Grundgebühr ist folgendes enthalten:
- Die Teilnahme an mindestens 12 Pflicht-Unterrichtseinheiten am Grundstoff.
- Die Teilnahme an mindestens 2 Pflicht-Unterrichtseinheiten am klassenspezifischen Stoff der Klasse AM.
Es müssen keine besonderen Ausbildungsfahrten absolviert werden.
Was Du alles mit der Fahrerlaubnisklasse AM fahren darfst:
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds)
mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren, auch mit Beiwagen.
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.
Dreirädrige
Kleinkrafträder
mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)