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Führerscheinklasse: Klasse AM | Fahrschule Rainer Lange

Information zur Klasse AM

Was Du alles über den Roller-Führerscheinerwerb wissen solltest:

Das Mindestalter zum Erwerb der Führerscheinklasse AM beträgt 16 Jahre.

Ein Sehtest ist erforderlich.

Die Teilnahme an dem "lebensrettenden Sofortmaßnahmenkurs" ist erforderlich.

In der Grundgebühr ist folgendes enthalten:

  • Die Teilnahme an mindestens 12 Pflicht-Unterrichtseinheiten am Grundstoff.
  • Die Teilnahme an mindestens 2 Pflicht-Unterrichtseinheiten am klassenspezifischen Stoff der Klasse AM.

Es müssen keine besonderen Ausbildungsfahrten absolviert werden.

Was Du alles mit der Fahrerlaubnisklasse AM fahren darfst:

Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds)

mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren, auch mit Beiwagen.

Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.

Dreirädrige
Kleinkrafträder

mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)