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Führerscheinklasse: Klasse A2 | Fahrschule Rainer Lange

Information zur Klasse A2

Was Du alles über den Motorrad-Führerscheinerwerb wissen solltest:

Das Mindestalter zum Erwerb der Führerscheinklasse A2 beträgt 18 Jahre.

Ein Sehtest ist erforderlich.

Die Teilnahme an dem "lebensrettenden Sofortmaßnahmenkurs" ist erforderlich.

In der Grundgebühr ist folgendes enthalten:

  • Die Teilnahme an mindestens 12 Pflicht-Unterrichtseinheiten am Grundstoff.
  • Die Teilnahme an mindestens 4 Pflicht-Unterrichtseinheiten am klassenspezifischen Stoff der Klasse A2.

Es müssen folgende Sonderfahrten absolviert werden:

  • 5 Überland-Fahrstunden
  • 4 Autobahn-Fahrstunden
  • 3 Nacht-Fahrstunden

Beim Vorbesitz der Klasse A1 reduziert sich die Anzahl der Pflichtbesuche des theoretischen Unterrichts folgendermaßen:

  • Die Teilnahme an mindestens 6 Pflicht-Unterrichtseinheiten am Grundstoff.
  • Die Teilnahme an mindestens 4 Pflicht-Unterrichtseinheiten am klassenspezifischen Stoff der Klasse A2

Es müssen folgende Sonderfahrten absolviert werden:

  • 3 Überland-Fahrstunden
  • 2 Autobahn-Fahrstunden
  • 1 Nacht-Fahrstunden

Was Du alles mit der Fahrerlaubnisklasse A2 fahren darfst:

Krafträder

mit Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg, auch mit Beiwagen.