Führerscheinklasse: Klasse A2 | Fahrschule Rainer Lange
Information zur Klasse A2
Was Du alles über den Motorrad-Führerscheinerwerb wissen solltest:
Das Mindestalter zum Erwerb der Führerscheinklasse A2 beträgt 18 Jahre.
Ein Sehtest ist erforderlich.
Die Teilnahme an dem "lebensrettenden Sofortmaßnahmenkurs" ist erforderlich.
In der Grundgebühr ist folgendes enthalten:
- Die Teilnahme an mindestens 12 Pflicht-Unterrichtseinheiten am Grundstoff.
- Die Teilnahme an mindestens 4 Pflicht-Unterrichtseinheiten am klassenspezifischen Stoff der Klasse A2.
Es müssen folgende Sonderfahrten absolviert werden:
- 5 Überland-Fahrstunden
- 4 Autobahn-Fahrstunden
- 3 Nacht-Fahrstunden
Beim Vorbesitz der Klasse A1 reduziert sich die Anzahl der Pflichtbesuche des theoretischen Unterrichts folgendermaßen:
- Die Teilnahme an mindestens 6 Pflicht-Unterrichtseinheiten am Grundstoff.
- Die Teilnahme an mindestens 4 Pflicht-Unterrichtseinheiten am klassenspezifischen Stoff der Klasse A2
Es müssen folgende Sonderfahrten absolviert werden:
- 3 Überland-Fahrstunden
- 2 Autobahn-Fahrstunden
- 1 Nacht-Fahrstunden
Was Du alles mit der Fahrerlaubnisklasse A2 fahren darfst:
Krafträder
mit Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg, auch mit Beiwagen.