Führerscheinklasse: Klasse A1 | Fahrschule Rainer Lange
Information zur Klasse A1
Was Du alles über den 125er-Führerscheinerwerb wissen solltest:
Das Mindestalter zum Erwerb der Führerscheinklasse A1 beträgt 16 Jahre.
Ein Sehtest ist erforderlich.
Die Teilnahme an dem "lebensrettenden Sofortmaßnahmenkurs" ist erforderlich.
In der Grundgebühr ist folgendes enthalten:
- Die Teilnahme an mindestens 12 Pflicht-Unterrichtseinheiten am Grundstoff.
- Die Teilnahme an mindestens 4 Pflicht-Unterrichtseinheiten am klassenspezifischen Stoff der Klasse A1.
Es müssen folgende Sonderfahrten absolviert werden:
- 5 Überland-Fahrstunden
- 4 Autobahn-Fahrstunden
- 3 Nacht-Fahrstunden
Was Du alles mit der Fahrerlaubnisklasse A1 fahren darfst:
Krafträder
mit Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg, auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
mit symmetrisch angeordneten Rädern und Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Leistung von bis zu 15 kW.